Anforderungen


Die Nachrüstung erfordert die Einhaltung der Sichtfelder gemäß Richtlinie 2003/97/EG. Sie bezieht sich auf die
  • Spiegelklasse IV – Weitwinkelspiegel
  • Spiegelklasse V – Nahbereich-/Anfahrspiegel (Rampenspiegel)
Da eine einfache Darstellung der technischen Einzelheiten nicht möglich ist, werden diese reduziert auf Fakten, die relevant für die durchzuführenden Maßnahmen und Kontrollen sind. Details finden Sie rechts.

Spiegelklasse IV – Weitwinkelspiegel


Die Forderung der Richtlinie 2007/38/EG bezieht sich ausschließlich auf die Beifahrerseite.
Alle Fahrzeuge müssen zur Erfüllung der Richtlinie ein Glas mit Wölbungsradius von ca. 300 mm (real ca. 320 mm) haben. Diese Gläser haben eine stärkere Krümmung.
Ein Glas der alten Richtlinie mit einem  Wölbungsradius von ca. 400 mm (real ca. 450 mm) erfüllt die Sichtfeldanforderungen gemäß der Richtlinie 2007/38/EG in keinem Falle.

Spiegelklasse V – Nahbereichs- / Anfahrspiegel


Nahezu alle Fahrzeuge brauchen zur Erfüllung der Richtlinie ein Glas mit Wölbungsradius von ca. 300 mm (real ca. 320 mm).
Nach der alten Richtlinie mussten Gläser mit einem Wölbungsradius von ca. 400 mm (real ca. 450 mm) verbaut werden.
Bei wenigen Fahrzeugen mit hohen Kabinen und sehr großen Gläsern ist der Spiegel mit Wölbungsradius von ca. 450 mm ausreichend.
Im Zweifelsfall muss eine Sichtfelduntersuchung am Fahrzeug durchgeführt werden.

Wichtige Hinweise
  • Da eine fahrzeugindividuelle Kontrolle des Sichtfeldes sehr aufwändig ist, wird in der Regel nur der Wölbungsradius kontrolliert. Empfohlen wird daher WR300.
  • Die Überprüfung ist aufgrund der zahlreichen Fahrzeugvarianten nicht allumfassend möglich. Weitere Informationen zur notwendigen Umrüstung finden Sie bei Maßnahmen.
  • Beachten Sie in jedem Falle die Hinweise der Fahrzeughersteller.
Ausnahmen - keine Umrüstung erforderlich:
  • Der Nahbereichs-/Anfahrspiegel Klasse V kann nicht vollständig über 2m montiert werden (Forderung aus der Richtlinie).
  • Falls durch Tausch der Gläser bzw. der Spiegelköpfe das Sichtfeld nicht erfüllt werden kann, ist es ausreichend, wenn
    • beim Weitwinkelspiegel 95% und
    • beim Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel 85 %
    des vorgeschriebenen Sichtfelds erreicht werden.
  • Nationale Gesetze  (hier Niederlande, Belgien, Dänemark) sind bereits in Kraft und gewährleisten, dass die geforderten Sichtfelder durch Umrüstung eingehalten werden.
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Fahrzeugkontrolle

Eine Vorgehensweise zur Kontrolle der Fahrzeuge auf Einhaltung der Richtlinie 2007/38/EG finden Sie hier.

Wölbungsradius Schablone

Ermitteln Sie den Wölbungsradius am Fahrzeug mit Hilfe der Wölbungsradius-
Schablone.

Umrüstungstabelle

Eine Übersicht mit allen Austausch-Spiegelgläsern, welche für die Umrüstung benötigt werden, finden Sie hier.

DEKRA-Info zu Spiegeleinstellung

Eine Info der DEKRA zur Einstellung und Prüfung der Spiegel finden sie hier.

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