Der Tote Winkel – ein brisantes Thema
Immer wieder erleiden Menschen im „Toten Winkel“ von Nutzfahrzeugen schwere bis tödliche Verletzungen. Aktuelle Berichte in Presse und Fernsehen zeigen, wie brisant dieses Thema nach wie vor ist. Gerade beim Rechtsabbiegen von Nutzfahrzeugen werden häufig andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder und Senioren, erfasst. Da der Gefahrenbereich vor und neben dem Fahrzeug vom Fahrzeugsitz aus kaum einsehbar ist, kann der Fahrer diese Personen nicht erkennen.

- Das Bild stellt den Bereich vor dem Fahrzeug dar, den ein sitzender Fahrer nicht direkt einsehen kann.
Diesen Gefahrenbereich entschärft die aktuelle Richtlinie
2003/97/EG, die seit dem 27.01.2007 verbindlich für Neuzulassungen vorgeschrieben ist. Vom EU-Parlament wurde nun noch die Richtlinie
2007/38/EG mit dem Ziel verabschiedet, diesen "Toten Winkel" auch bei älteren Nutzfahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.01.2000 auszuleuchten (Beschluss vom 10. Mai 2007).
Der Einsatz neuer Spiegel mit verbesserten Wölbungsradien soll den "Toten Winkel" für diese Fahrzeuge besser einsehbar machen, indem an Rampen- und Weitwinkelspiegel neue Gläser verbaut (ausgetauscht) werden.