Geltungsbereich
Die Richtlinie findet Anwendung für alle
Fahrzeuge der Klassen
- N2 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht) und
- N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 12t zul. Gesamtgewicht),
d.h. alle Nutzfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
die nach dem 1. Januar 2000 zugelassen wurden.
Diese sind bis in die Jahre 2005/2006 nach der alten Richtlinie für Spiegel 71/127/EWG
homologiert und zugelassen worden.
Fahrzeuge, die ab 2007 neu zugelassen wurden, erfüllen bereits die aktuelle Richtlinie für Spiegel 2003/97/EG und sind somit nicht betroffen.
Zum Erfüllen der Richtlinie sind an den betroffenen Fahrzeugen Rampen- und Weitwinkelspiegel einer Überprüfung zu unterziehen. In der Regel sind die Spiegel mit neuen Glaseinheiten mit Wölbungsradius 300 mm (alte Richtlinie: 400 mm) zu bestücken. Der für den Fahrer einsehbare Bereich auf der Beifahrerseite wird durch diese Maßnahme erheblich vergrößert.