Sichtfeld
ALT: | Sichtfeldanforderungen Richtlinie 71/127/EG |
Bei Spiegelsystemen, die nur die alte Richtlinie erfüllen, verbleibt auf der Beifahrerseite ein großer, nicht einsehbarer Bereich. Dieser erschwert in hohem Maße die Erkennbarkeit von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Radfahrern und Kindern, welche die Hauptopfer bei LKW-Unfällen sind.