Sichtfeld


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Sichtfeldanforderungen
Richtlinie 71/127/EG

Bei Spiegelsystemen, die nur die alte Richtlinie erfüllen, verbleibt auf der Beifahrerseite ein großer, nicht einsehbarer Bereich. Dieser erschwert in hohem Maße die Erkennbarkeit von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Radfahrern und Kindern, welche die Hauptopfer bei LKW-Unfällen sind.

NEU:

Sichtfeldanforderungen
Richtlinie 2007/38/EG
- Spiegelumrüstungs-Richtlinie

Durch den Einsatz neuer Gläser mit neuen Wölbungsradien schließt sich die Lücke auf der Beifahrerseite. Die Gefahr, einen Radfahrer zu übersehen, wird deutlich reduziert.


NEU:

Sichtfeldanforderungen 
Richtlinie 2003/97/EG

Das für alle Neuzulassungen seit dem 27.01.2007 und für Bauart-Neuzulassungen seit dem 27.01.2006 geforderte Sichtfeld bringt neben der Verbesserung auf der Beifahrerseite auch die verbesserte Sicht auf der Fahrerseite durch den Einsatz des Weitwinkelspiegels. Der hier erstmalig vorgeschriebene Frontspiegel bietet Einblick in den Bereich direkt vor dem Fahrzeug. Erst dadurch wird es dem Fahrer möglich, gefährdete Fußgänger oder Fahrradfahrer vor dem stehenden Fahrzeug, z.B. an Ampeln oder Fußgängerstreifen, zu erkennen.

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DEKRA-Info zu Spiegeleinstellung

Eine Info der DEKRA zur Einstellung und Prüfung der Spiegel finden sie hier.