Hinweisgebersystem

Die MEKRA Lang GmbH & Co. KG und die LANG Technics GmbH & Co. KG haben zum 1. Februar 2022 ein sog. Hinweisgeber-System eingeführt.

Die Einrichtung dieses Systems geht auf die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie zurück, nach der Mitarbeiter und unternehmensfremde Personen Rechtsverstöße und rechtsmissbräuchliches Verhalten vertraulich melden können müssen. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, geltende Gesetze oder sonstige Vorgaben.

Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Die Funktion nimmt unser langjähriger Datenschutzbeauftragter, die Firma atarax wahr. Durch die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist.

Zur vollständigen Wahrung der Vertraulichkeit stehen Ihnen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

Via post

atarax Unternehmensgruppe
Luitpold-Maier-Str. 7
D-91074 Herzogenaurach

VIA MELDEPORTAL

VIA TELEFON

Mit dem Link werden Sie an das Hinweisgeber-Portal unseres Datenschutzbeauftragen weitergeleitet. Selbstverständlich wird bereits diese Weiterleitung nicht zurückverfolgt. Auf dem Portal unserer Vertrauensstelle haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen auch anonym zu melden.

Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.

Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet die Meldestelle diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber).

Informationen über eine Meldung an eine Meldestelle des Bundes oder auch an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union halten wir für Sie bereit, sobald der nationale Gesetzgeber die Zuständigkeiten abschließend festgelegt hat.

Bitte beachten Sie aber, dass für datenschutzrechtliche Fragestellungen, die Ausübung von Betroffenenrechten sowie die Meldung für Datenpannen nach wie vor unsere  zentrale Datenschutzstelle, zu erreichen über datenschutz@mekra.de, die richtige Anlaufstelle ist.

KONTAKT
FEEDBACK